BINZ
ENGLISH VERSION --->Besetzt seit Mai 2006
Seit vier Jahren ist das Fabrikareal an der Üetlibergstrasse 111/111a besetzt. Heute wohnen rund 40 Menschen hier. Viele weitere Personen nutzen das Areal regelmässig. In den Werkstätten wird täglich gearbeitet, Theatergruppen und Bands proben, Filmprojekte werden realisiert, der Trainingsraum ist ausgelastet. Leute kommen um etwas zu machen und ihre Ideen mit anderen auszutauschen. Das ist die Binz, sie ist in voller Blüte, bietet vielen Menschen eine Existenz und Raum für die Verwirklichung ihrer Pläne.Im Jahr 1983 erwarb der Kanton Zürich die 1894 erbauten Fabrikationshallen aus dem Nachlass der Color Metal AG. Die ersten Pläne des Kantons sahen ein Mehrzweckgebäude vor, in dem unter anderem die Datenverarbeitung des Kantons (EDV), die Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale (KDMZ) und ein Bezirksgefängnis (BGZ) untergebrachte werden sollten. Nachdem dieses Vorhaben an baurechtlichen Regelungen scheiterte, wurde das Areal für verschiedene Zwischennutzungen vermietet und schliesslich der Stadt Zürich in Gebrauchsleihe gegeben. Die Stadt plante in den Hallen einen provisorischen Freestylepark zu errichten, wofür allen Mietern gekündigt wurde. Als die Gebäude leer standen wurden sie im Mai 2006 besetzt. Das Freestylepark-Projekt wurde im Frühsommer 2007 aufgrund von Verzögerungen durch Einsprachen eines benachbarten Hausbesitzers aufgegeben.
Vergabe im Baurecht
Nach drei Jahren gutem Miteinander mit der Stadt Zürich, lief der Gebrauchsleihevertrag des Kantons mit der Stadt Zürich per Ende Juni aus, Verwaltung und Zuständigkeit wechselten wieder zum Kanton. Offensichtlich zu raschem Handeln entschlossen, publizierte dieser im Amtsblatt vom 9. April 2009 ein Submissionsverfahren zum Abriss der Liegenschaften. Beginn der Abbrucharbeiten sollte gemäss Ausschreibung der 1. Juli sein. Die Lektüre hat uns überrascht. Um den Sachverhalt zu klären haben wir Kontakt mit den zuständigen Stellen des Kantons aufgenommen. Das Resultat der darauf folgenden Besprechung war die mündliche Zusicherung, dass bis Ende September nichts passieren wird. Weiter lag es in der Absicht der kantonalen Baudirektion das Areal baldmöglichst im Baurecht zu vergeben. Dabei sollten in erster Linie marktwirtschaftliche Kriterien zählen. Sollte der zukünftige Baurechstnehmer vorziehen, das Grundsrück geräumt und (Altlasten-) saniert zu übernehmen, dann war geplant, am 1. Oktober mit den Abbrucharbeiten zu beginnen.Altlasten
Im Verlauf der Monats Juli hat sich die Planung des Immobilienamts geändert. Neu soll die Veräusserung des Grundstücks erst erfolgen, nachdem eine Altlasten-Sondierung vorgenommen wurde und bestimmt ist, welche Sanierungen in welchem Umfang notwendig sein werden. Gemäss dem vom Immobilienamt beauftragten Geologen ist dafür ein Abbruch der Gebäude unabdingbar. Der vorläufige Zeitplan sieht wie folgt aus:1. November 2009: Abbruchbeginn
November 2009 - Februar 2010: Altlasten-Sondierung
März - August 2010: Ausschreibung und Baurechtsvergabe
August 2010 - X 2012: Altlastensanierung und Projektentwicklung
X 2012: Baubeginn
Nachdem wir Zweifel darüber ausdrückten, dass ein Abriss fŸr die vorgesehenen Abklärungen unumgänglich ist, haben die Kantonalen Behörden eingewilligt die Sachlage zu überprüfen. Der vom Kanton beaufragte Bauingenieur hat abgeklärt unter welchen Umständen die Sondierungen bei bestehenden Liegenschaften durchgeführt werden können. Ein von uns bestimmter Geologe hat eine unabhängige Einschätzung der Situation vorgenommen. Beide Fachpersonen sind zum Schluss gekommen, dass die abfallrechtlichen Untersuchungen ohne Abbruch der Gebäude gemacht werden kann. Aufgrund dieser Ergebnisse sind die zuständigen Personen des Immobilienamts bereit die Besetzung unter bestimmten Voraussetzungen vorerst weiter zu dulden. Die Bedingungen sind:
- keine Behinderung der Sondierarbeiten
- die Räumung des Areals per 1. August 2010
- die Bereitstellung einer Sicherheitsleistung über CHF 20'000.00 fŸr die allfällige Entsorgung von Sperrmüll aus der Zeit der Besetzung
Diese Forderungen haben wir weitgehend bestätigt mit Ausnahme des fixen Auszugstermins, auf den wir uns derzeit nicht festlegen wollen. Wir haben den Behörden vorgeschlagen, den Stand der Projektentwicklung im Frühling 2010 zu besprechen, wenn die Resultate der Untersuchen vorliegen und die Fortschritte in der Projektplanung konkreter sind. Nicht, dass noch grundlos abgrissen wird... Was die Sfr. 20'000.- betrifft, so schlugen wir vor, sie bis Ende dieses Jahres bereitzustellen.
Geld oder Räumung
Die Antwort auf die aus unserer Sicht sehr entgegekommende Bestätigung fiel unerwartet brüsk aus: "Sollte das Geld nicht bis Ende September auf unser Postkonto einbezahlt werden, so werden wir umgehend die Räumung und den Abbruch der Liegenschaft veranlassen." Umso verblüffender war diese Antwort, als in der ursprünglichen Forderung kein spezifischer Zahlungstermin erwähnt war.Das kam etwas plötzlich für uns, denn wir waren der Ansicht auf gutem Weg zu einer beidseitig akzeptierten Situation zu sein. Nachdem sich in den vergangenen sechs Monaten sämtliche Sachzwänge bezüglich der Notwendigkeit eines unmittelbaren Abbruchs als unbegründet erwiesen haben, lesen wir die Antwort des Immobilienamts als Aufbau von Druckmitteln. Gefordert werden Zugeständnisse und einseitige Sicherheitsleistungen. Wir konstatieren eine inkohärente Kommunikation und keine konkreten Baupläne seitens des Kantons, dafür Räumungsandrohungen und Geldforderungen.
Die Geldforderungen halten wir in mehrerer Hinsicht für fragwürdig. Die Hinterlegung von finanziellen Sicherheiten ohne verbindliche Vereinbarung oder die Tatsache, dass die Hallen zum Zeitpunkt der Besetzung alles andere als leer waren, sind zwei Aspekte hierfür. Ein Abriss auf Vorrat ist für uns aus jedwelchen Gründen inakzeptabel. Abgesehen davon besetzen, nutzen und beleben wir verlassene Liegenschaften unter anderem genau darum, weil wir uns auf andere Dinge konzentrieren wollen als Geld. Wenn aber unser Zustupf tatsächlich die einzige Möglichkeit ist, das Immobilienamt von ihren Sperrgut-Albträumen zu bewahren und sie davon zu überzeugen, dass wir es damit ernst meinen erstens ein funktionierendes Verhältnis zu etablieren und zweitens hier zu bleiben, dann machen wir diese einmalige Ausnahme: «Ihr bekommt die Fünfer, wir behalten das Weggli.»
Und überhaupt
Nach wie vor sehen wir keinen Grund, den Ort an dem wir leben für eine Baubrache zu verlassen. Wir sind nicht zufällig hier: Die leerstehenden Hallen haben wir besetzt, weil wir einen selbstbestimmten und gemeinschaftlichen Alltag wollen. Dafür brauchen wir Raum und die Binz ist ein idealer Ort. Es hat Platz. Die Hallen haben keinen vordefinierten Zweck. Sie können je nach Bedürfnissen und Vorhaben eingerichtet und laufend umgestaltet werden. Die bisher entstandenen Räumlichkeiten, Nischen, Projekte und Produkte sind ebenso vielfältig und unterschiedlich wie die Menschen, die sie geschaffen haben. Gleichzeitig erfordert und fördert die gemeinschaftliche Nutzung Zusammenarbeit. Wir teilen nicht nur einen Grossteil der selbst errichteten Infrastruktur wie Wohnraum, Küchen, Werkstätten usw., sondern auch Wissen und Ideen. Diese realisieren wir mit grossem Engagement und wenig Geld. Wir investieren Zeit und Energie, setzen auf Respekt und Eigenverantwortung. Dabei werden gleichzeitig individuelle Fähigkeiten sowie soziale Kompetenz entwickelt. Das Potential, das dadurch entsteht ist innovativ und nachhaltig. Seine Wirkung geht weit über die Binz hinaus und wird sich in unzähligen Formen wiederfinden. Sei es in Politik, Forschung, Kunst und Kultur, Sport, Handwerk, Familie etc.Kurz: Weil die Binz von einem unnötigen, vorzeitigen Abriss bedroht ist und weil wir davon überzeugt sind, dass es Orte wie diesen dringend braucht, haben wir die beiden Petitionen: BINZBLEIBTBINZ und BINZBLEIBTBINZBIS lanciert. Wir freuen uns, wenn Du sie heute noch unterschreibst, am liebsten beide.